Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeines
Aus Gründen der Lesbarkeit wird in den AGB darauf verzichtet, geschlechtsspezifische Formulierungen zu verwenden. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Männer und Frauen in gleicher Weise.
Falls bei den aufscheinenden Website-Skizzen Ähnlichkeiten zu tatsächlichen Gebilden auftreten sollten, sind diese rein zufälliger Natur.
Auftrag
Der Auftraggeber erteilt der Aufräumexpertin seinen Auftrag schriftlich. Zusätzliche Kosten (außerhalb der angebotenen Dienstleistung, wie z.B. Kosten für Verpackungsmaterial oder Kosten für eine Entrümpelung) sind vom Auftraggeber zu tragen. Die Anwesenheit des Auftraggebers während der Aufräumarbeiten ist erforderlich – außer es ist ausdrücklich anders vereinbart.
Haftung
Die Aufräumexpertin nimmt ihre Aufgabe als Aufräumhilfe beim Namen: Sie unterstützt den Auftraggeber beim Sortieren von Gegenständen, die er weiterverwenden will, und von solchen, die er weggeben will. Die Entscheidung obliegt dem Auftraggeber. Die Aufräumexpertin wird den Auftraggeber in der Auswahl beraten, wird aber die Verantwortung für seine Entscheidung und deren Konsequenz nicht übernehmen.
Die Aufräumexpertin garantiert, dass sie mit den Sachen und Unterlagen des Auftraggebers (private Güter / berufliche Dokumente) vorsichtig und vertraulich umgeht. Die Aufräumexpertin agiert selbstverständlich als Vertrauensperson, d.h. sie wird keinerlei Informationen nach außen tragen.
Die Haftung der Aufräumexpertin ist ausgeschlossen für Schäden, die infolge der natürlichen oder der mangelhaften Beschaffenheit des Gutes entstehen, wie z. B. Bruch oder Beschädigung von Marmorplatten, Glas, Porzellan, Spiegeln, Glühkörpern, Stuckrahmen, Beleuchtungskörpern, Lampenschirmen, Ofen und mechanischen Werken, es sei denn, der Aufräumexpertin wird ein Verschulden nachgewiesen.
Honorar
Die Aufräumexpertin bittet um Überweisung des Honorars auf ihr Konto nach Auftragsfertigstellung oder Barzahlung bei Auftragsfertigstellung (außer im unverbindlichen Angebot anders vereinbart). Zahlungsverzug tritt, ohne dass es einer Mahnung oder sonstiger Voraussetzungen bedarf, spätestens nach Ablauf von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung ein. Die Aufräumexpertin darf im Falle des Verzuges die ortsüblichen Spesen und Zinsen berechnen.
Sollte aus unvorhersehbaren Gründen seitens des Auftraggebers ein vereinbarter Räumtermin nicht stattfinden können, so bittet die Aufräumexpertin um Bekanntgabe mindestens 24 Stunden im Vorhinein. Sollte die Absage knapper erfolgen, behält sich die Aufräumexpertin vor, 50% des vereinbarten Honorars zu berechnen.